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HAUSORDNUNG – WELLNESS & SPA

Jeder Besucher/Gast, der die Wellness & Spa (fortan ‘Wellness‘) im Svatá Kateřina Resort betritt, ist verpflichtet, sich mit der Hausordnung vertraut zu machen und die Anweisungen des Personals einzuhalten. Diese Hausordnung richtet sich nach der Betriebsordnung der Wellness im Svatá Kateřina Resort. Diese Betriebsordnung, zusammen mit dem Zusatzartikel Nr. 1 vom 23. November 2011, war von der Filiale der Kreishygienestation des Kreises Vysočina in Pelhřimov am 22. Juli 2008 verabschiedet.

EINTRITT IN DIE WELLNESS

  1. Der Eintritt in die Wellness ist den Gästen nur während der Öffnungszeiten gestattet. Die Anzeige der aktuellen Öffnungszeiten bekommen Sie an der Wellness Rezeption, im Hotelzimmer, an der Hotelrezeption und auf der Webseite des Resorts.
  2. Der Eintritt ist nur mit der Erlaubnis des Personals gestattet. Die Preisliste für die Wellness bekommen Sie an der Wellness Rezeption, im Hotelzimmer, an der Hotelrezeption und auf der Webseite des Resorts.
  3. Durch den Eintritt in die Wellness unterwirft sich jeder Gast sowohl dieser Hausordnung, als auch der Anweisungen des Personals.
  4. Die Dauer des Aufenthalts in der Wellness beginnt mit dem Eintritt in den Umkleideraum und endet mit der Rückgabe der Schlüssel von der Umkleidekabinen.Falls der Gast die bereits bezahlte Aufenthaltszeit überschreitet (wenn er mehr als 10 Minuten länger bleibt), muss er die Nachzahlung zahlen. Die entsprechenden Nachzahlungen findet man in der Preisliste.
  5. 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten ermöglicht der Betreiber niemandem Zutritt. Spätestens 10 Minuten nach dem Ende der Öffnungszeiten müssen alle Gäste die Wellness verlassen.
  6. Vor dem Weggang geben die Gäste alle Sachen, die sie bekommen hatten, ab (Badetuch, Leintuch, Bademantel, beziehungsweise Badeschuhe).
  7. Bei organisierten Gruppen, die aus Personen jünger als 18 Jahre bestehen, haben die Pädagogen/ Erzieher/ Trainer pädagogische Aufsichtspflicht und sie sind für die Sicherheit der ganzen Gruppe verantwortlich.

BETRIEBSANWEISUNGEN FÜR GÄSTE IN DER WELLNESS

  1. Sprudelbäder kann man nur im Badeanzug oder in einer elastischen, hautengen Bekleidung betreten. Kurzhosen, Unterwäsche und Ähnliches sind untersagt.
  2. Jeder Besucher/Gast der Wellness ist verpflichtet, sich mit diesen Betriebsanweisungen vertraut zu machen und die Anweisungen des Personals einzuhalten.
  3. Jeder Gast, der die Wellness betritt, bekommt an der Rezeption ein Badetuch, ein Leintuch, beziehungsweise Badeschuhe, die im Preis eingeschlossen sind. Gäste, die im Resort untergebracht sind, bringen den Hotel-Bademantel, den sie weiter benutzen.
  4. Im Umkleideräumen verschließen die Gäste ihre Sachen einschließlich Schuhe. Man geht weiter in die Wellnessräume ohne Schuhe. Für die Sachen, die außer der Verschließungskästen gelassen werden, trägt der Betreiber keine Verantwortung.
  5. Aus hygienischen Gründen ist jeder Gast verpflichtet, sich sorgfältig mit Seife und ohne Badeanzug zu waschen, bevor er die Wellnessräume betreten kann. Alle Gäste müssen die Maßnahmen der allgemeinen Hygiene folgen.  
  6. In allen Wellnessräumen bewegen sich die Gäste barfuß oder in Badeschuhen.
  7. Auf dem nassen Fußboden bewegt man sich langsam und sehr vorsichtig, so daß man im eigenen Interesse eventuelle Unfälle vermeiden kann. Der Betreiber trägt keine Verantwortung für Schäden und Unfälle, die sich Gäste durch ihre eigene Unvorsichtigkeit herbeiführen, z. B. dadurch, daß sie diese Betriebsanweisungen und/oder die Anweisungen des Personals nicht befolgen.
  8. In der finnischen Sauna trägt man keinen Badeanzug, sondern das Leintuch, das man an der Rezeption erhält.
  9. Für willkürliche Beschädigung der Sachen/ Einrichtung oder für den Verlust von geliehenen Sachen ist der Gast verpflichtet, eine angemessene Summe, die das Personal bestimmt, zu bezahlen.
  10. Im Falle eines Unfalls, einer Verletzung oder Übelkeit ist es notwendig, das Personal dringlich zu informieren. Das Personal verschafft die Erste Hilfe, beziehungsweise ruft den Arzt.
  11. Alle Wellnessräume werden als gemeinsame Einrichtung für Männer und Frauen betrieben. Daher gibt es keine reservierte Räume für das eine oder das andere Geschlecht.

IN DER WELLNESS IST DAS FOLGENDE UNTERSAGT

  1. Rauchen, Feuer zu eröffnen und mit Feuer zu manipulieren, in allen Räumen der Wellness
  2. In die Sprudelbäder zu springen
  3. Sich laut zu benehmen oder sich so unpassend zu benehmen, daß es andere Gäste stört; sich so zu benehmen, daß die eigene Sicherheit, und Sicherheit anderen Gästen, bedroht wird.
  4. Die Sprudelbäder zu betreten ohne sich gründlich mit Seife zu waschen
  5. Eigenes Essen zu verzehren und eigene Getränke zu trinken. Man darf nur die Erfrischung und die Getränke konsumieren, die man an der Wellness Rezeption kauft.
  6. Die Wellness mit Hunden und anderen Tieren zu betreten.
  7. Wäsche zu waschen.
  8. Sich zu rasieren, Rasierapparate in Duschkabinen und Umkleideräumen zu benutzen
  9. Die Einrichtung und Möbel der Wellness zu verlegen, die technische Einrichtung zu manipulieren
  10. Die Wellness mit Kaugummi zu betreten.
  11. In die Wellness Wasserspielzeuge, Bälle, Luft-Matratzen und Ähnliches zu bringen und zu benutzen. Luftärmel, Schwimmgürtel und Schwimmwesten für Kinder sind erlaubt.

AUSWEISUNG AUS DER WELLNESS

  1. Wenn die Räume voll ausgelastet sind, hat der Betreiber das Recht, keine anderen Gäste reinkommen zu lassen.
  2. Personen, die an ansteckenden Krankheiten oder Ausschläge leiden, oder die eine sichtbare Verletzung haben, ist der Eintritt in die Wellness untersagt. Personen, die Lausen, Flöhe, Skabies und Ähnliches haben, ist der Eintritt in die Wellness untersagt. Personen, die alkoholisiert sind oder die Drogen genommen haben, ist der Eintritt in die Wellness untersagt.
  3. Wer die Anweisungen des Personals nicht befolgt, kann aus der Wellness ausgewiesen werden. In vordringlichen Situationen kann das Personal auch die Polizei rufen. Im Falle des Ausweisens hat der Gast kein Recht auf finanzielle Entschädigung.
  4. Der Betreiber hat das Recht, die ganze Wellness oder einige Wellnessräume zu schließen, um notwendige Sanierung, Ausbesserungen oder Ähnliches durchzuführen. Der Betreiber hat das Recht, die ganze Wellness oder einige Wellnessräume zu schließen, wenn er andere objektive Gründe dafür hat.

KINDER UND JUGENDLICHE

  1. Kleinkindern, die jünger als ein Jahr sind, ist der Eintritt untersagt (§ 19, Absatz 3 der Verordnung Nr. 238/2011 der Gesetzessammlung der Tschechischen Republik).
  2. Kinder, die älter als 1 Jahr und jünger als 3 Jahren sind, können die Sprudelbäder nur dann betreten, wenn sie einen Badeanzug mit hautenger Gummi an Beinen haben und von einer Person, die älter als 18 Jahre ist, begleitet werden.
  3. Eintritt für Kinder, die jünger als 8 Jahre sind, ist nur in bestimmten Tagen und Zeitfenstern erlaubt.
  4. Kinder und Jugendliche, die jünger als 15 Jahre sind, dürfen die Wellness nur dann betreten, wenn sie von einer Person, die älter als 18 Jahre ist, begleitet werden.
  5. Personen, die jünger als 15 Jahre sind, ist Eintritt in die Sauna nicht empfohlen.